Sehr geehrter Gast,

die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Beherbergungsbetrieb nachfolgend „BHB“ abgekürzt. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen Ihnen und dem BHB. Die nachfolgenden Bedingungen sind gültig und bilden den Inhalt des zwischen dem BHB und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

Abschluss des Beherbergungsvertrages

Der Abschluss eines Beherbergungsvertrages kommt zustande, wenn dem Gast vom BHB auf Grund einer Buchungsanfrage ein Vertragsangebot zugesandt wird und dieses Fristgerecht dem BHB unterschrieben zurückgesandt wird. Dieses kann schriftlich oder per Telefax erfolgen. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Leistungen und Preise

Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Angebotsschreiben, Internetseite) nach Maßgabe aller darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vermerkt oder vereinbart ist. Als zusätzlich zu den angegebenen Preisen zu bezahlende Entgelte kommen vor allem Kurtaxe sowie Vergütungen für gebuchte Zusatzleistungen, wie z. B. Bettwäsche und Handtücher in Betracht. Der Gast erhält die Kurkarte vom Verwalter vor Ort und hat die Kurtaxe dort bar zu entrichten.

Bei den Wohnungen handelt es sich um Nichtraucherwohnungen.
Bei Zuwiderhandlung erheben wir eine Reinigungsgebühr in Höhe von 500€ pro Wohneinheit.

Bezahlung

Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, hat der Gast mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast in schriftlicher oder elektronischer Form) bei Buchungen, die mindestens 14 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn erfolgen, innerhalb von 7 Tagen nach Buchung eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises an den BHB zu leisten. Die gesamte Restzahlung einschließlich Nebenkosten ist 7 Tage vor Anreise an den BHB zu bezahlen. Bei Buchungen, die kürzer als 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist die Zahlung des Gesamtpreises sofort zu entrichten. Soweit der BHB zur vertragsgenauen Leistungsbringung bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises kein Anspruch des Gastes auf Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen.

Rücktritt des Gastes

Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast – unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthalts – kein allgemeines kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Beherbergungs­vertrages zusteht. Im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises bestehen. Der BHB hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Die Rechtsprechung erkennt an, dass die ersparten Aufwen­dungen vom BHB bei Übernachtung mit 10% des vereinbarten Gesamtpreises angesetzt werden können. Dem Gast bleibt es vorbehalten, dem BHB nachzuweisen, dass höhere Aufwendungen erspart wurden. In diesem Fall ist der Gast nur zu den Bezahlungen des entsprechend geringeren Betrages verpflichtet.

Der Abschluss einer Reise Rücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen.

Haftung des BHB

Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor -, neben – und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

An und Abreisezeiten

Soweit nichts anderes vereinbart ist steht die gebuchte Un­terkunft ab 15 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den BHB hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 10 Uhr zu räumen.

Verjährung und Hemmung von Ansprüchen des Gastes

Ansprüche des Gastes gegenüber dem BHB, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Belegungsende.

Schweben zwischen dem Gast und dem BHB-Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

Rechtswahl und Gerichtsstand

Der Gast kann den BHB nur an dessen Sitz verklagen. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem BHB und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit vereinbart ist, dass der Gast den Gesamtpreis vor Aufenthaltsbeginn an den BHB zu entrichten hat, ist Gerichtstand für Klagen des BHB auf Zahlung des Aufenthaltspreises und der Nebenkosten der Sitz des BHB. Ansonsten ist für Klagen des BHB gegen den Gast der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des Öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des BHB maßgebend.